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Geologischer Dienst
Nordrhein-Westfalen
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Bohranzeige nach Geologiedatengesetz

Das Land NRW arbeitet zurzeit an der Umsetzung des Geologiedatengesetzes (GeolDG) auf Landesebene. Bohrungen können weiterhin über Bohranzeige NRW angezeigt werden.

Was ist Bohranzeige NRW?

Mit „Bohranzeige NRW“ kommen Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen gemäß § 8 Geologiedatengesetz sowie gemäß § 127 Bundesberggesetz nach. Es ermöglicht Ihnen, maschinengetriebene Bohrungen schnell, online, einfach, papierfrei und kostenlos beim Geologischen Dienst NRW und der Bergbehörde NRW anzuzeigen. Mit dem Inkrafttreten des GeolDG am 30. Juni 2020 ist das Lagerstättengesetz abgelöst worden. Das GeolDG schafft die Grundlage für die geologische Landesaufnahme sowie die Übermittlung und Sicherung geologischer Daten.

Wer muss anzeigen und Daten übermitteln?

  • Bohrunternehmen
  • Beratende Firmen
  • Auftraggeber / Bauherren

Was muss angezeigt werden?

Gemäß GeolDG müssen alle geologischen Untersuchungen angezeigt und hierzu Daten übermittelt werden. Der GD NRW entwickelt dafür zurzeit eine digitale Infrastruktur. Bis zur Fertigstellung eines umfassenden Anzeige- und Datenübermittlungsverfahrens ermöglicht Bohranzeige NRW aktuell ausschließlich das Anzeigen von Bohrungen und das Übermitteln von Bohrdaten (Nachweis-, Fach- und Bewertungsdaten). Die Anzeige von Bohrungen mit einer Tiefe > 100 m wird über Bohranzeige NRW automatisiert an die Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 weitergeleitet.

Welche Vorteile haben Nutzer von Bohranzeige NRW?

  • eine Anzeige für zwei Behörden (GD NRW & Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6)
  • schnelle, online, einfache, papierlose und kostenlose Anzeige
  • modulare und passwortgeschützte Anzeige- und Datenübermittlung
  • Datenschutz durch verschlüsselte Datenübertragung

Wie funktioniert Bohranzeige NRW?

  • kostenlos Registrieren bei GEOportal.NRW
  • Login unter www.bohranzeige.nrw.de
  • neue Anzeige und Anzahl der geplanten Bohrungen eingeben
  • Bohrprojekt verorten
  • Daten zum Bohrprojekt in das Formular eintragen
  • Anzeige abschicken.
  • Nach Bohrungsabschluss Schicht- und Ausbaudaten übermitteln. Fertig!

Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen – Landesbetrieb – De-Greiff-Straße 195 – D-47803 Krefeld • Fon +49 2151 89 70